Datenschutz

Informationen gemäß Artikel 13 der DSGVO über die Verarbeitung,
Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten

Rechtsgrundlagen: Bundesdatenschutzgesetz, MTD-Gesetz, ASVG, u.a.

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Gemäß DSGVO sind wir dazu verpflichtet Sie zu informieren zu welchem Zweck Ihre Daten in der diätologischen Praxis erhoben, gespeichert und/oder weitergeleitet werden.

Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung

Mag. Martina Müller, Auhirschgasse 135, 4030 Linz, office@martina-mueller.at

Zweck der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben um die Behandlungsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer behandelnden Diätologin und die damit verbunden Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adressdaten, Terminvereinbarungen, Verrechnungsdaten und sonstige zur Organisation notwendigen Daten etc.). Insbesondere verarbeiten wir Ihre gesundheitsbezogenen Daten. Dazu zählen beispielsweise Anamnesen, medizinische Daten, Diagnosen, Therapievorschläge, Befunde etc. Zu diesen Zwecken können uns Ärzte oder Therapeuten bei denen Sie in Behandlung sind Daten zur Verfügung stellen. Die Erhebung
von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung.

Empfänger Ihrer Daten

Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies erforderlich und gesetzlich erlaubt ist. Die Übermittlung erfolgt überwiegend zur Abstimmung von medizinischen und interdisziplinären Sachverhalten in Bezug auf Ihre Gesundheit, zur Abrechnung der für Sie erbrachten Leistungen sowie durch Vorlage der Dokumente die ihre Daten beinhalten z.b. dem Steuerberater, der Finanzbehörde, der Buchhaltung oder einem Juristen bei Rechtsstreitigkeiten.

Speicherung Ihrer Daten

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur solange dies für Ihre Behandlung erforderlich ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.

Terminvereinbarungen und -verschiebungen

Mit der Verwendung von SMS, Whatsapp und unverschlüsselten E-Mails zur Vereinbarung oder Absage von Behandlungsterminen und Austausch sonstiger Informationen bin ich einverstanden. Ich habe die Information über die datenschutzrechtlichen Risiken dieser Anwendungen erhalten und es ist mir bewusst, dass meine Daten durch diese Anwendungen nicht ausreichend nach den aktuellen Datenschutzbestimmungen geschützt werden können. Die diätologische Praxis übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

Ihre Rechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft. Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie betreffende Daten falsch oder unvollständig sind, haben Sie das Recht Berichtigung bzw. Ergänzung zu verlangen. Zudem steht Ihnen für Daten, die Ihrer Meinung nach zu Unrecht verarbeitet werden das Recht zu, eine Löschung zu verlangen (soweit unsererseits kein Recht oder keine Pflicht zur weiteren Verarbeitung dieser Daten besteht, werden wir einem entsprechenden Antrag unverzüglich Folge leisten). Weiters steht Ihnen das Recht zu, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, sowie gegen die Verarbeitung Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, www.dsb.gv.at, zu erheben.

Info zum MTD-Gesetz:

Das MTD-Gesetz regelt die Befugnis zur Ausübung der diätologischen Therapie und legt auch die grundsätzlichen Pflichten von Diätolog*innen fest.
Folgendes wird unter anderem vorgeschrieben:

  • auf ärztliche Anordnung tätig zu werden und eigenverantwortlich zu arbeiten,
  • den Beruf gewissenhaft und ohne Unterschied der Person auszuüben,
  • sich regelmäßig in einem bestimmten Ausmaß fortzubilden,
  • alle bei der Berufsausübung gesetzten Maßnahmen zu dokumentieren,
  • auf Verlangen Auskunft über die gesetzten Maßnahmen sowie Einblick in die Dokumentation zugeben, diese Aufzeichnungen sowie die sonstigen zur Dokumentation dienenden Unterlagen nach Beendigung der Therapie mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Als Diätolog*innen unterliegen wir der medizinischen Schweigepflicht. Ausnahmen davon sind: Entbindung von der Schweigepflicht durch die Betroffenen selbst.